Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und Mag.
Clemens Spechtler e.U. (in weiterer Folge als Auftragnehmer bezeichnet). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese AGBs gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen
wird. Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung des Auftrages durch eine Auftragsbestätigung (per E-Mail oder persönlich mit Unterschrift auf den Kostenvoranschlag) diese AGB an.
Die AGB des Auftragnehmers haben Vorrang gegenüber allfälligen AGB des Auftraggebers. Allfällige Individual-Vereinbarungen gehen diesen AGB
vor.
Zur Vereinfachung der Lesbarkeit erfolgt in den Texten dieser Website keine geschlechtsspezifische Differenzierung, sondern wird ausschließlich
die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist ihre Ausrichtung in jedem Fall geschlechtsunabhängig.
02. LEISTUNGSUMFANG
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen Korrektorat, Lektorat, Satzteil-Erstellung sowie Beratung und Coaching beim
Verfassen von Texten und wissenschaftlichen Arbeiten. Dazu zählen auch Coaching-Telefonate, die nach Viertelstunden abgerechnet werden. Alle genannten Leistungen erfolgen für Texte in
deutscher und englischer Sprache.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlich vereinbarten Auftragsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des vereinbarten
Leistungsinhaltes und der Vergütung müssen schriftlich festgehalten werden. Der Auftraggeber stellt alle Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Erfüllung der
Leistung notwendig sind.
03. AUFTRAGSERTEILUNG
Nach der Kontaktierung durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer ein unverbindliches schriftliches Angebot (Kostenvoranschlag). Das Angebot ist für die
Dauer von zwei Wochen gültig. Der Vertrag kommt erst mit dem Zusenden der Auftragsbestätigung und des gesamten zu bearbeitenden Textes durch den Auftraggeber zustande. Der Auftraggeber
bestätigt die Auftragsannahme schriftlich per E-Mail oder persönlich mit Unterschrift auf den Kostenvoranschlag. Dies gilt ebenso für Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag.
Dem Auftragnehmer steht es jederzeit frei, potenzielle Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach der erfolgten Auftragsannahme kann der Vertrag vom
Auftragnehmer aus wichtigen Gründen storniert werden. Dazu zählen insbesondere das Korrektorat und Lektorat von Texten, die sittenwidrig, rechts- oder linksradikal oder sonst rechtswidrig
oder anstößig sind oder in die Rechte Dritter eingreifen. Des Weiteren lehnt der Auftragnehmer Ghost-Writing ab.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer seinen korrekten und vollständigen Namen und seine korrekte Anschrift mitzuteilen. Diese werden seitens
des Auftragnehmers ausschließlich zum internen Gebrauch verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Dem Auftragnehmer ist es gestattet, Aufträge oder Teile von Aufträgen von informierten Dritten ausführen zu lassen. Die Geschäftsbeziehung besteht aber
weiterhin nur zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer arbeitet, auch im Falle einer Vorauszahlung, grundsätzlich „Zug-um-Zug“: d.h. pro definiertem und beauftragtem Stunden-Kontingent (fünf bis
max. zehn Stunden; bzw. bei einer Vorauszahlung mehr) wird eine Honorarnote ausgestellt, die mit Rechnungslegung (per Mail) fällig ist. Erst nach Honorareingang auf dem Bankkonto wird das
nächste Stundenkontingent zu Gunsten des Auftraggebers verwendet.
Im Zuge der Leistungserbringung wird der Auftragnehmer jede Leistungseinheit schriftlich dokumentieren und nach Verlangen aggregiert übermitteln. Der
Auftragnehmer dokumentiert die Leistungszeit in Stunden und tlw. in Viertelstunden, wenn notwendig: D.h. im Falle einer geringen Leistungserbringungsdauer (z.B. eine Viertelstunde für ein
Coaching-Telefonat) wird das Viertel des vereinbarten Netto-Stundensatzes dokumentiert und in die Honorarnote hinein verrechnet.
Die rechtzeitige Bereitstellung der zu korrigierenden und zu lektorierenden Texte, eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung sowie die fristgerechte
Überweisung von Stunden-Kontingent- Honorarnoten sind Voraussetzung für eine fristgerechte Lieferung. Der Auftragnehmer behält sich vor, den lektorierten Text erst nach vollständiger
Begleichung aller offenen Honorarnoten und Ansprüche zu übermitteln.
Für die gewissenhafte Erstlesung, Erstkorrektur und Erstvalidierung ist zu Beginn immer eine Printversion des Manuskriptes oder anderer notwendiger Texte an den
Auftragnehmer abzuliefern, auch um große Zusammenhänge im Dokument im Sinne der Leistungserbringung besser erfassen zu können. Kann der Auftraggeber diese Printversion (einseitig bedruckt,
DINA4) nicht postalisch zusenden bzw. übergeben, wird der Auftragnehmer diese auf Kosten des Auftraggebers ausdrucken lassen, dem Auftrag hinzurechnen und die Rechnungskopie in Kopie
aushändigen. Der Auftraggeber stimmt dieser Regelung zu.
Sonstige anfallende Barauslagen, Spesen, Fahrtkosten etc. sind (nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber) gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom
Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Soll z.B. vom Auftraggeber ein persönliches Beratungs-Gespräch oder eine Arbeitssitzung an einem gewünschten Ort erfolgen, so kann der Auftragnehmer die
anfallenden Reisekosten ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers (und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber) verrechnen.
Die korrigierten und lektorierten Texte werden unmittelbar nach Fertigstellung und nach kompletter Begleichung aller offenen Honorare fristgerecht an den
Auftraggeber versendet bzw. übergeben. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den elektronischen Versand gegeben wurden. Der Auftragnehmer lektoriert
grundsätzlich ohne Korrekturmodus, denn das Ziel jeden Auftrages ist ja die Optimierung des Textes, damit dieser abgabereif ist. Die Nachvollziehbarkeit der Leistungen des Auftragnehmers ist
durch Vergleich beider Texte (vorher/nachher) transparent gegeben.
Die vereinbarten persönlichen Termine werden schriftlich festgehalten und sind kostenpflichtig. Es wird seitens des
Auftraggebers akzeptiert,dass der Auftragnehmer bei einem verspäteten Eintreffen (unabhängig vom Verschulden) die Arbeitszeit ab Beginn an
verrechnet. Sollte dem Auftraggeber bekannt sein, dass er zu einem geplanten Termin verhindert sein wird, teilt er dies dem Auftragnehmer mindestens 24 Stunden vorher schriftlich (Mail, SMS
etc.) mit. Falls der Auftraggeber erst innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen will, behält sich der Auftragnehmer vor, die vereinbarte Termindauer wegen des
entstandenen Zeitaufwands seitens des Auftragnehmers zur Gänze zu verrechnen.
Sollten sich während des laufenden Auftrags Veränderungen ergeben, die auf die Durchführung Einfluss nehmen, muss der Auftragnehmer darüber unverzüglich
informiert werden. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer neuen schriftlichen Auftrags- und Terminbestätigung.
Der Auftraggeber trägt etwaigen Mehraufwand seitens des Auftragnehmers, der dadurch entsteht, dass aufgrund unrichtiger, unvollständiger bzw. nachträglich
geänderter Vorgaben die Leistungen korrigiert oder wiederholt werden müssen, oder verzögert werden.
05. KOSTENVORANSCHLÄGE
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen,
wird der Auftraggeber über diese Kostensteigerung schriftlich per E-Mail informiert. Sollte der Auftraggeber nicht binnen einer Kalenderwoche schriftlich / per E-Mail widersprechen, so gilt
die Kostenüberschreitung als genehmigt.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne Weiteres in
Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf ein vereinbartes Honorar für Leistungen, die erbracht worden sind, und ist auch berechtigt, zur Deckung des Aufwandes und
fixen Stundenreservierungen über Wochen hinaus Vorauszahlungen zu verlangen. Diese sind bei Rechnungslegung und vor Arbeitsbeginn fällig. Für Express-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten können
vorab festgelegte Zuschläge verrechnet werden. Die Höhe wird im Einzelvertrag festgehalten.
Alle Honorare sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber
Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen/Honorarnoten in elektronischer Form durch den Auftragnehmer grundsätzlich
einverstanden.
Das vereinbarte Honorar ist mit Rechnungslegung fällig und auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bis zur vollständigen Begleichung des
Honorars durch den Auftraggeber bleiben sämtliche Änderungen der überarbeiteten Texte Eigentum des Auftragnehmers bzw. behält Mag. Clemens Spechtler deren Nutzungsrechte nach dem
Urheberrechtsgesetz.
Im Falle von Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung
weitere aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche (zB. Mahnspesen) wird dadurch aber nicht berührt.
Bei Zahlungsverzug werden für jedes Mahnschreiben per E-Mail jeweils ein Betrag in der Höhe von EUR 40 verrechnet (es gelten die Bestimmungen des Zahlungsverzugsgesetzes lt. BGBL I Nr. 50/2013)
07. DISKRETION & VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur permanenten Verschwiegenheit über Art und Inhalt der Aufträge (auch über das Vertragsverhältnis hinaus), es sei denn,
der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von der Verschwiegenheitspflicht. Dokumente und Inhalte aus Dokumenten werden nicht an Dritte weitergegeben.
08. REFERENZEN
Mit der Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber ausdrücklich die Zustimmung, dass er auf der Referenzliste der Webseite des Auftragnehmers aufscheint. Sollte
er damit nicht einverstanden sein und hat er dies mitgeteilt, wird der Auftragnehmer die Referenz wunschgemäß löschen bzw. nicht veröffentlichen.
09. MÄNGELANSPRÜCHE
Der Auftragnehmer ist immer darum bemüht, seinen Kunden einen orthografisch und gegebenenfalls auch stilistisch einwandfreien Text fristgerecht zu übermitteln.
Seitens des Auftragnehmers wird bei der Bearbeitung der Aufträge vollständige Fehlerfreiheit angestrebt, dies kann aber nicht garantiert werden. Die Leistung gilt nicht als mangelhaft, wenn
nur noch vernachlässigbar wenige Fehler im Text enthalten sind. Insbesondere stilistische Änderungen, die vom individuellen Sprachgefühl abhängen, sind von der Haftung ausgenommen.
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich per E-Mail anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als
genehmigt und freigegeben. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der
Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
Wenn diese Mängelbeseitigung nicht erfolgt, besteht für den Auftraggeber Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG & -AUSSCHLUSS
Der Auftragnehmer haftet lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Fall einer rechtmäßigen Haftbarkeit nur bis zu Höhe des jeweiligen
Auftragswertes. Allfällige Personenschäden sind aufgrund des gegenständlichen Auftragsgegenstandes nicht vorstellbar.
Die elektronische und postalische Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die übermittelten Dateien/Dokumente frei von technischen Mängeln, Viren etc. sind. Er haftet widrigenfalls für daraus resultierende Folgeschäden bzw.
kann in diesem Fall die ordnungsgemäße Bearbeitung nicht garantiert werden.
Für die inhaltliche Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit der zu korrigierenden Texte übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung, da sich der Auftrag
primär nur auf das Lektorat bzw. Korrektorat und die Fachberatung bezieht. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich und verpflichtet sich, die für den
Auftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Grafiken, Fotos, Logos etc.) auf die bestehenden Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu überprüfen und etwaige
Genehmigungen einzuholen, widrigenfalls der Auftragnehmer voll schad- und klaglos zu halten ist.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu
finden.
12. ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Das
Geschäftsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das
Gericht des Unternehmensortes des Auftragnehmers zuständig.
Ist der Auftraggeber Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten die diesbezüglichen Zwangsgerichtsstände.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern, anzupassen und zu erweitern. Es gilt jeweils die bei Abschluss des
Vertrages aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen.